Gestohlenes Fahrrad wiedererkannt - Polizei ermittelt
Wilhelmitenstr. - 05.11.2014Am Dienstagnachmittag (4.11.) erkannte ein
Jugendlicher sein gestohlenes Fahrrad an der
Wilhelmitenstraße Ecke
Ostwall wieder. Er hatte den Diebstahl im März bei der Polizei
angezeigt. Der Mann, der mit dem blauen Trekkingrad unterwegs war,
reagierte nicht auf die Vorhaltungen des Jugendlichen, weshalb dieser
die Polizei rief. Die Eigentumsverhältnisse ließen sich vor Ort nicht
klären. Die Beamten stellten das Fahrrad sicher. Der 38-jährige
Grevenbroicher, der mit dem Rad unterwegs war, ist der Polizei
bereits bekannt. Ermittlungen sollen nun ergeben, ob er für den
Diebstahl als Täter in Betracht kommt.
Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen,
wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das
Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich
Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer
sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden
kann, lässt es codieren. Die Codierung, in Form eines individuellen
Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der
Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Codierung
Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit, anhand eines
codierten Fahrrades überführt zu werden, ist hoch.
Auf den Polizeiwachen im Rhein-Kreis Neuss kann man sein Fahrrad
während der normalen Bürodienstzeiten codieren lassen. Hierzu wird
neben dem Fahrrad ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung) und ein
Personalausweis benötigt.
Rückfragen bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
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Web: www.polizei.nrw.de/rhein-kreis-neuss
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