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Unfallfahrer steht unter Drogen- und Medikamenteneinfluss (FOTO)

Rheydter Str. - 25.06.2021

Am Donnerstag (24.06.), gegen 11:15 Uhr, kam es im Kreuzungsbereich Elsbachtunnel/ Rheydter Straße zu einem Verkehrsunfall mit Sachschaden. Der Unfallverursacher hatte mit seinem VW Touran die Straße "Elsbachtunnel" in Richtung Rheydter Straße befahren und war im Kreuzungsbereich aus unerklärlichen Gründen auf ein wartendes Auto im Gegenverkehr sowie auf einen Laternenmast geprallt. Beide Fahrzeuge waren nicht mehr fahrbereit und mussten durch Abschleppunternehmen geborgen werden.

Ein Drogenvortest deutete auf den vorangegangenen Konsum von THC, Amphetamin und Kokain hin. Ferner gab der 43 Jahre alte Mann aus Korschenbroich an, dass er Medikamente einnehmen würde, die ihn schläfrig machen und er wohl kurz vor dem Zusammenstoß eingeschlafen sei. Dem Unfallverursacher wurde eine Blutprobe entnommen und sein Führerschein wurde sichergestellt. Da bei seinen persönlichen Sachen auch noch Hanfsamen gefunden wurden, muss er sich in einem weiteren Verfahren verantworten.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen.
Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen im Auto mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer.
Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten.
Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge.
Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

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