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Polizei stoppt Rollerfahrer - Statt einer gültigen Fahrerlaubnis Drogen dabei

Langwadener Str. - 13.07.2018


An der Langwadener Straße (L 142) kontrollierte eine
Streifenwagenbesatzung der Polizei in der Nacht zum Donnerstag
(12.7.), gegen 2:40 Uhr, einen Rollerfahrer. Der Mann gab an, keine
"Papiere" dabei zu haben. Was die Beamten jedoch bei ihm fanden, war
eine kleine Menge Marihuana. Wie selbstverständlich räumte der
28-Jährige ein, einen Joint geraucht zu haben, dafür trinke er
immerhin keinen Alkohol. Für das offenbar ungedrosselte Kleinkraftrad
besaß er zudem keine Fahrerlaubnis. Die Polizei untersagte die
Weiterfahrt, stellte die Drogen sicher, ordnete eine Blutprobe an und
leitete gegen den 28-Jährigen Ermittlungsverfahren ein.

Den Mann erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (beim ersten
Verstoß dieser Art: Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte in der
Verkehrssünderdatei sowie ein Fahrverbot von einem Monat), sowie ein
Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die
Polizei warnt dringend davor, unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr
teilzunehmen. Unfälle in Folge einer Fahruntauglichkeit enden nicht
selten mit schweren oder gar tödlichen Verletzungen. Sie sind
besonders tragisch, wenn Beifahrer und / oder andere
Verkehrsteilnehmer darin verwickelt werden.




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